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   OLG Düsseldorf, 14.05.2002 - 24 U 139/01   

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https://dejure.org/2002,2216
OLG Düsseldorf, 14.05.2002 - 24 U 139/01 (https://dejure.org/2002,2216)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 14.05.2002 - 24 U 139/01 (https://dejure.org/2002,2216)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 14. Mai 2002 - 24 U 139/01 (https://dejure.org/2002,2216)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Judicialis

    MV § 2 Nr. 1 Abs. 2; ; MV § 2 Nr. 1 Abs. 2 S. 2; ; MV § 2 Nr. 1 Abs. 3; ; BGB § 133; ; BGB § 157; ; BGB § 542 n.F.; ; ZPO § 97 Abs. 1; ; ZPO § 543 Abs. 2 n.F.; ; ZPO § 708 Nr. 10; ; ZPO § 711

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Beendigung eines auf 15 Jahre abgeschlossenen Mietvertrages mit Verlängerungsoption durch "Kündigung"

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2002, 1429
  • NZM 2003, 852 (Ls.)
  • ZMR 2002, 910
  • WuM 2002, 606
 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 14.07.1982 - VIII ZR 196/81

    Erlöschen des Optionsrechts zur Mietverlängerung

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 14.05.2002 - 24 U 139/01
    Unter einer Option wird allerdings regelmäßig das Recht verstanden, durch einseitige, rechtsgestaltende Erklärung das bestehende Mietverhältnis um eine bestimmte oder auf unbestimmte Zeit zu verlängern (BGH WM 1967, 935 und NJW 1982, 2770).
  • BGH, 17.05.1967 - V ZR 96/64

    Erforderlichkeit einer notariellen Beurkundung der Verpflichtung zur Bestellung

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 14.05.2002 - 24 U 139/01
    Unter einer Option wird allerdings regelmäßig das Recht verstanden, durch einseitige, rechtsgestaltende Erklärung das bestehende Mietverhältnis um eine bestimmte oder auf unbestimmte Zeit zu verlängern (BGH WM 1967, 935 und NJW 1982, 2770).
  • BGH, 14.10.2015 - XII ZR 84/14

    Gewerberaummiete: Wegfall von Ansprüchen wegen Mängeln des Mietobjekts nach

    Demgegenüber führt eine Verlängerungsklausel die Vertragsverlängerung allein durch Schweigen herbei (vgl. etwa BGHZ 150, 373 = NJW 2002, 2170, 2171; OLG Düsseldorf ZMR 2002, 910; Ghassemi-Tabar/Guhling/Weitemeyer/Leonhard Gewerberaummiete Vor § 535 BGB Rn. 542).
  • OLG Düsseldorf, 18.11.2010 - 24 U 120/10

    Auslegung eines Pachtvertrages hinsichtlich der fingierten Ausübung einer

    (Senat WuM 2002, 606; Fritz, Gewerberaummietrecht, 4. Aufl., Kap. III Rn. 86).

    In Vertragsgestaltungen wird dies jedoch nicht immer beachtet (BGH WM 1982, 1084; Senat WuM 2002, 606; Wolf/Eckert/Ball, aaO, Rn. 863)).

  • OLG Düsseldorf, 08.06.2006 - 24 U 169/05

    Leasing: Ermittlung des Kündigungsfolgeschadens - Abmeldekosten - Schätzung des

    Das konnte die Beklagte aus der maßgeblichen Sicht eines mit den Verhältnissen vertrauten objektiven Beobachters nur als Wiederholung der Kündigung verstehen (vgl. Senat MDR 2002, 1429 sub Nr. 2a,aa m.w.N.).
  • OLG Düsseldorf, 25.02.2004 - 24 U 228/03

    Zur Räumungspflicht bei Ablauf eines befristeten Mietvertrages über Praxisräume

    Folglich musste die einseitige Optionserklärung des Beklagten vom 22. April 2003 ins Leere gehen (vgl. Senat MDR 2002, 1429 = ZMR 2002, 910).
  • OLG Düsseldorf, 27.05.2004 - 24 U 270/03

    Auslegung und Geltung einer Mietverlängerungsklausel

    Auf das konkrete, am 01. Mai 1999 begonnene Vertragsverhältnis angewendet bedeutet das, dass spätestens mit Ablauf des 30. November 1999 von einer Vertragsseite der Beendigungswille erklärt werden musste, um eine Verlängerung der Vertragszeit über den 30. April 2000 hinaus zu verhindern (vgl. dazu Senat MDR 2002, 1429 = ZMR 2002, 910).
  • OLG Brandenburg, 31.05.2022 - 3 U 131/21

    Räumung eines Mietobjekts; Ablehnung einer Vertragsverlängerung; Anspruch auf

    Denn es ist unschädlich, wenn der Widerspruch als "Kündigung" bezeichnet wird, auch wenn es sich rechtlich nicht um eine Kündigung handelt (BGH, NJW 1975, 40; OLG Düsseldorf, Urteil vom 14.5.2002 - 24 U 139/01, BeckRS 2002, 30259367; BeckOGK/Mehle, BGB, Stand: 01.01.2022, § 542 Rn. 125; Bub/Treier, Handbuch der Geschäfts-und Wohnraummiete, 5. Aufl., Kapitel IV Rn. 483).
  • OLG Koblenz, 08.11.2004 - 12 U 1420/03

    Gewerberaummiete: Voraussetzungen des Anspruchs auf Nutzungsausfallentschädigung;

    Nach dem Vertrag war keine automatische Verlängerung des Mietverhältnisses mangels Widerspruchs (vgl. für einen solchen Fall OLG Düsseldorf MDR 2002, 1429, 1430) vorgesehen, sondern nur ein Optionsrecht zur Verlängerung des zunächst "auf 10 Jahre fest" abgeschlossenen Mietvertrages, das die Beklagten nach der einmaligen Verlängerung des Mietvertrages um fünf Jahre tatsächlich nicht erneut im Sinne von § 19 Satz 2 des Mietvertrages ausgeübt haben.
  • OLG Düsseldorf, 11.09.2014 - 24 U 164/14

    Streit um Verlängerungsoption: Begünstigte muss Optionsausübung beweisen!

    Während die Option als Gestaltungsrecht von dem Berechtigten die Abgabe einer empfangsbedürftigen Willenserklärung, also ein aktives Tun verlangt, um das Recht auszuüben (vgl. zu einem Mietvertrag Senat, Beschluss vom 14. Mai 2002, Az. 24 U 139/01, Rz. 20), ist es für eine Verlängerungsklausel typisch, dass durch Nichtstun der Vertrag verlängert wird und eine Vertragspartei kündigen muss, um die Verlängerung zu verhindern (Senat, a.a.O.; siehe auch Beschluss vom 18. November 2010, Az. I-24 U 120/10, Rz. 3).
  • OLG Düsseldorf, 27.05.2004 - 14 U 270/03
    Auf das konkrete, am 01. Mai 1999 begonnene Vertragsverhältnis angewendet bedeutet das, dass spätestens mit Ablauf des 30. November 1999 von einer Vertragsseite der Beendigungswille erklärt werden musste, um eine Verlängerung der Vertragszeit über den 30. April 2000 hinaus zu verhindern (vgl. dazu Senat MDR 2002, 1429 = ZMR 2002, 910).
  • OLG Düsseldorf, 08.06.2006 - 4 U 163/06
    Das konnte die Beklagte aus der maßgeblichen Sicht eines mit den Verhältnissen vertrauten objektiven Beobachters nur als Wiederholung der Kündigung verstehen (vgl. Senat MDR 2002, 1429 sub Nr. 2a,aa m.w.N.).
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